Eltern sollen ihre Kinder ohne Anwendung von Gewalt erziehen.
Gleichzeitig soll der Zugang zu Beratungsangeboten für Eltern und Kinder verbessert werden.

Gewalt gegenüber Kindern in der elterlichen Erziehung ist bereits nach geltendem Recht verboten. Namentlich das Strafrecht und der zivilrechtliche Kindesschutz schützen

Kinder vor Gewalt in der Familie. Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung wird nun auch im Gesetz verankert und das Zivilgesetzbuch (ZGB) wird dafür geändert.

Es ist ein klares Signal an die Gesellschaft: Gewalt in der Erziehung, namentlich körperliche Bestrafungen oder andere Formen erniegrigender Behandlung von Kindern werden nicht toleriert.

Siehe dazu auch:

https://www.ejpd.admin.ch/de/newnsb/5Yv2r3-tpJqb

Mit dem Angebot der Familienberatung der Birmann-Stiftung beraten und begleiten wir den gesellschaftlichen Wandel und unterstützen Eltern und Sorgeberechtigte darin, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Mit unseren Angeboten stärken wir Fachpersonen und Eltern und geben ihnen die Klarheit und Orientierung, die sie benötigen.